Über uns

Inklusion gehört zu der Aufgabe, die wir uns als Gesellschaft selbst gestellt haben: Wir wollen uns unbedingt und in jedem gesellschaftlichen Teilbereich an den Menschenrechten orientieren.

Das heißt, jeder Mensch – mit und ohne Behinderung, jung und alt – hat ein Anrecht auf Bildung und politische Teilhabe. Er darf sich wirtschaftlich und religiös betätigen und soll die Möglichkeit dazu haben.

aktuelle Darstellung des Organigramms

Organigramm
Stand 01.03.2024

Leitbild & Auftrag

Ja, zur Vielfalt – selbstverständlich mit WfbM und heilpädagogischen Konzepten

In den Inklusions-Diskussionen werden sowohl die WfbM (die Werkstätten für behinderte Menschen) als auch heilpädagogische Kindertagesstätten bisweilen in Frage gestellt. Im Hinblick auf Inklusion gelten sie oft als „Sondereinrichtungen“.

Manche fordern, die Menschen vor Werkstätten und deren vermeintlich ausbeuterischen Zugriff zu schützen. Es wird der Eindruck erweckt, man könne mit einfachen Instrumenten die Inklusion „der“ behinderten Menschen in den ersten Arbeitsmarkt erreichen: Finanzielle Anreize für Arbeitgeber, sozialräumliche Unterstützung und die Abschaffung der Werkstätten. Dass die Anforderungen und Bedingungen auf dem ersten Arbeitsmarkt nur für einen kleinen Prozentsatz von Menschen mit Behinderung eine echte Option darstellen, wird dabei außer Acht gelassen. Genauso wie etablierte Konzepte der Arbeitsinklusion übersehen werden, die Werkstattarbeitsplätze in Unternehmen einrichten, für Einzelne oder für Gruppen.

Auch heilpädagogische Kita-Gruppen gelten – politisch korrekt – als Auslaufmodell. Doch wo die Vielfalt der Menschen im Fokus steht, braucht es auch eine Vielfalt der Konzepte.

Im Bereich der Kindertagesstätten schließen sich bei uns heilpädagogische Gruppen und Inklusion nicht aus. Die Waldnielwichtel haben alle einen Förderbedarf. Sie teilen sich das Haus mit den Kindern der DRK-Kita und spielen und lernen so oft wie möglich gemeinsam. Die Waldwichtel haben sowohl heilpädagogische als auch inklusive Gruppen.

Mit den unterschiedlichsten Modellen in WfbM und Kita zeigen wir, dass Inklusion auch so – vielleicht sogar nur so – funktioniert. Es geht darum, bestehende Konzepte immer da durchlässig zu machen, wo sich der einzelne Mensch – klein oder groß – nicht überfordert fühlt, sondern neue Entwicklungsimpulse erhält und aufgreifen kann. Und es geht darum, Wahlmöglichkeiten zu schaffen.

Wir lassen uns nicht beirren

Wir werden uns bei unserer täglichen Arbeit für und mit Menschen mit Behinderung von diesem politischen Getöse nicht beirren lassen. Die Kritik an der Arbeit von Werkstätten werden wir als Ansporn sehen, unsere Leistungen für die Menschen und den gesellschaftlichen Nutzen deutlicher herauszuarbeiten. Dies ist eines der vorrangigen Ziele, das wir uns in der Geschäftsführung des HPZ auf die Fahnen geschrieben haben. Wir laden Sie ein, die Diskussionen aufmerksam zu verfolgen.

Ihr
Michael Weber

Geschäfts­führung

Michael Weber

Dr. rer. publ. Michael Weber

Geschäftsführer

Joachim Heghmans

Joachim Heghmans

Dipl. Kaufmann (FH); Master of Laws (LL.M.)
Kaufmännischer Leiter

Stefan Rennen

Stefan Rennen

Sozialmanager (DAM); Fachwirt
Geschäftsleiter Rehabilitation

Stefan Rennen

Stefan Hahn

Dipl.-Ing.
Geschäftsleiter Produktion und Technik

Presse & Öffentlichkeits­arbeit

Für alle Themen der Presse- und Öffentlichkeits­arbeit steht Ihnen unsere Ansprech­partnerin gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und Ihre Kontakt­aufnahme. Wenn Sie mehr über das HPZ wissen möchten und sich für unsere Publikationen interessieren, finden Sie hier interessante Informationen, Jahres­berichte und unsere Mitarbeiter­zeitschrift.

Jeanette Echterhoff
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Hochbend 21, 47918 Tönisvorst
Telefon: 02156 48011178
E-Mail: j.echterhoff@hpzkrefeld.de

Frauen­beauftragte

Die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung legt seit 1. Januar 2017 fest, dass jede Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) eine Frauenbeauftragte und mindestens eine Stellvertreterin haben muss.

Jede Frau, die in einer WfbM beschäftigt ist, kann sich zur Wahl stellen. 

Wofür sind die Frauenbeauftragten zuständig?

Frauenbeauftragte vertreten die Interessen der Frauen, die in der Werkstatt beschäftigt sind und sind Ansprechpartner für folgende Bereiche:

  • Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung
  • Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt

Bei Fragen, Anregungen oder Problemen, können sich alle Frauen des HPZ an die Frauenbeauftragten wenden.

Sarah Staedter
Frauenbeauftrage

Mobil: 0159 01977852
E-Mail: s.staedter@hpzkrefeld.de

Christel Kleiner
Vertrauensperson Frauenbeauftragte

Telefon: 02156 480181
E-Mail: c.kleiner@hpzkrefeld.de

Werkstattrat

Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Mitarbeiter:innen (Menschen mit Behinderung) im HPZ gegenüber der Geschäftsführung.  

Wir sind für Euch da!

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre neu gewählt und hat wichtige Rechte, Pflichten und Aufgaben – zum Beispiel:

  • Er nimmt Anregungen und Beschwerden von Werkstattbeschäftigten entgegen und setzt sich dafür
    ein, dass geltende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden.
  • Der Werkstattrat steht Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Sorgen und Nöten zur Seite.
  • Er ist Streitschlichter bei Konflikten und Auseinandersetzungen und versucht Lösungen zu finden.
  • Neue Kolleginnen und Kollegen unterstützt der Werkstattrat bei der Eingewöhnung.
  • Der Werkstattrat versucht, die Interessen Werkstattbeschäftigter wahrzunehmen, zu vertreten und
    durchzusetzen.
  • Er informiert regelmäßig über seine Arbeit und behandelt persönliche Angelegenheiten vertraulich.
  • Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig und protokolliert die Sitzungsergebnisse.
  • Eine Vertrauensperson unterstützt die Arbeit des Werkstattrates.

Bei bestimmten Entscheidungen muss die Geschäftsführung uns Werkstatträte einbeziehen. Wir wirken bei diesen Themen mit:

  • Arbeitsentgelte
  • Gestaltung des Arbeitsplatzes
  • Arbeitszeiten
  • Urlaub
  • Pausenregelung
  • Strukturelle Veränderungen z. B. Umbaumaßnahmen
  • Werkstatt-Ordnung
  • Datenschutzfragen
  • Verpflegung
  • Gestaltung von Feiern oder Ausflügen

Das ist die rechtliche Grundlage des Werkstattrates:

Alles rund um den Werkstattrat regelt die sogenannte Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO). Seit 2001 muss jede Werkstatt mit mehr als 20 behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Werkstattrat einrichten und ihn finanzieren (§ 144 SBG IX). Es ist ebenfalls gesetzlich geregelt, dass die Werkstatträte demokratisch für vier Jahre gewählt werden. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt sind wahlberechtigt.

Adolf Finken
Erster Vorsitzender

Mobil: 0159 01604637
E-Mail: wr.finken@hpzkrefeld.de

Lissy Woyke
Zweite Vorsitzende

Telefon: 02156 48011156
Mobil: 0159 04695872
E-Mail: wr.woyke@hpzkrefeld.de

Daniel Bauer
Vertrauensperson

Mobil: 0176 46639241
E-Mail: d.bauer@hpzkrefeld.de

Betriebsrat

Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung unserer hauptamtlichen Angestellten. Er ist für die Wahrung und die Wahrnehmung des Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechtes zuständig und setzt sich aktiv für die Rechte der Arbeitnehmer:innen ein.

Für Fragen und Informationen steht Ihnen unser Betriebsrat gerne zur Verfügung.

Andreas Bist
Betriebsratsvorsitzender

Tel.: 02153 7379989
Mobil: 0173 3751096
E-Mail: a.bist@hpzkrefeld.de

Thomas Kemmerzell
stv. Betriebsratsvorsitzender

Tel.: 02151 372182
E-Mail: t.kemmerzell@hpzkrefeld.de

Gewaltschutz

Wir nehmen die Aufgabe sehr ernst, die Menschen in unseren Einrichtungen und Diensten so gut wie möglich vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Risiken entstehen immer dort, wo Menschen strukturell aufeinander angewiesen sind. Deshalb braucht es gezielte Maßnahmen, die die Beteiligten sensibilisieren und vorbeugend wirken.

Wir achten auf eine sorgfältige Personalauswahl und führen regelmäßig Fortbildungen zu Gewaltschutz und Deskalation durch. Wir bemühen uns um ein Klima des Empowerments – dabei nehmen unsere Werkstatträte und die Frauenbeauftragte eine wichtige Rolle ein.

Unser Gewaltschutzbeauftragter ist für alle Angestellten, Mitarbeitenden und Angehörigen ansprechbar wenn es um Gewaltprävention geht – aber vor allem auch bei Auffälligkeiten, Verdachtsfällen und etwaigen Übergriffen.

Er gibt gerne Auskunft und nimmt Anregungen entgegen: zum Gewaltschutzkonzept des HPZ, zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen und zu unserem Deeskalationstraining PART Startseite – PART-Training GmbH (parttraining.de)

Olaf Scherken, Gewaltschutzbeauftragter

Olaf Scherken
Gewaltschutzbeauftragter

Mobil: 0173 1866019
E-Mail: o.scherken@hpzkrefeld.de

Medizin­produkte­sicherheit

Der Beauftragte für Medizin­produkte­sicherheit ist Kontaktperson für

  • Behörden
  • Hersteller und 
  • Vertreiber

im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten.

Er koordiniert interne Prozesse zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungs­pflichten der Anwender und Betreiber und Korrektur­maßnahmen nach § 5 des Medizin­produkte­gesetzes.

Kontakt:
E-Mail: medpro@hpzkrefeld.de

Angehörigen- und Betreuer­vertretung

Die Angehörigen- und Betreuervertretung (ABV) des HPZ ist das Bindeglied zwischen Eltern, Betreuern und Werkstatt.

Bei Fragen oder Anregungen stehen Ihnen die hier genannten Kontakte gerne zur Verfügung.

Standort Hochbend:
Reimund Strauß
Tel.: 02156 608-79
E-Mail: reimund.strauss@web.de

Standort Breyell:
Günter Cox
Tel.: 02153 972-641
E-Mail: guenter.cox@gmx.de

Standort Vinkrath:
Wolfgang Reinsch
Tel.: 02162 81988-15

Standort Krefeld:
Stefan Heinkele
E-Mail: sheinkele1961@gmail.com