Die Anmeldung erfolgt direkt über die Frühförderstelle, die bei einem Erstbesuch die Fördernotwendigkeit des Kindes begutachtet. Bei Fördernotwendigkeit erfolgt kurzfristig die Aufnahme. Die Kosten werden über die jeweiligen Träger der örtlichen Sozialhilfe übernommen. Hierfür müssen seitens der Erziehungsberechtigten keine Änträge gestellt werden.