Information zur Datenverarbeitung im Rahmen von BEI_NRW
Seit dem 1. Oktober 2020 wird in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein neues Hilfeplanverfahren (BEI_NRW) angewandt, das zukünftig Voraussetzung für die weitere Finanzierung der Teilhabe am Arbeitsleben durch den Landschaftsverband Rheinland (LVR) sein wird.
Sowohl die Werkstatt als auch gegebenenfalls die Wohneinrichtung und andere Rehabilitationseinrichtungen erstellen einen gemeinsamen Hilfeplan.
Wir sind im Rahmen von BEI_NRW verpflichtet, Daten (Angaben zur Person wie Name, Gesundheitsdaten, Einschätzungen des Förder- und Betreuungsbedarfes sowie andere Gutachten und Berichte) zu erheben und zu speichern. Dabei gibt es strenge rechtliche Regeln, an die wir uns halten müssen.
Ein ausführliches Informationsschreiben zur Datenverarbeitung und zu den genauen rechtlichen Regelungen finden Sie hier zum download:
Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO
