Der begleitende Dienst ist der Ansprechpartner nach innen und außen. Er steht allen impuls- Mitarbeitern/innen, Gruppenleitern/innen, Eltern, Betreuern/innen sowie externen Stellen jederzeit zur Verfügung. Er ist ein Fachdienst, der alle Bereiche der Werkstatt bei ihrer Arbeit unterstützt. Die Aufgaben des
begleitenden Dienstes sind im Sozialgesetzbuch § 136 SGB IX geregelt.
Die Aufgaben des begleitenden Dienstes sind vielfältig. Sie beginnen bei der Unterstützung der Einzelperson bei der Bewältigung ihrer individuellen und ganz persönlichen Probleme. Der direkte Kontakt zu den Menschen mit psychischen Erkrankungen nimmt daher einen besonderen Schwerpunkt der Arbeit des Begleitenden Dienstes ein. So gehören Krisenintervention, Fördergespräche oder Hilfestellung im lebenspraktischen Bereich auf jeden Fall dazu.
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