Gerade wenn junge Menschen zu uns kommen, haben sie manchmal gar keine Berufsausbildung oder eine begonnene noch nicht abgeschlossen. Dieser Zug muss nicht abgefahren sein. Deshalb bieten wir den Mitarbeitern in unseren Werkstätten, je nach Eignung und Neigung eine Berufsbildungsmaßnahme an. Dies geschieht in enger Kooperation mit den Kostenträgern. Über die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich entscheidet ein Fachausschuss, dem Vertreter der hpz-Werkstatt, des Landschaftsverbandes Rheinland, der Agentur für Arbeit und der Rentenversicherungen angehören.
Die Berufsbildungsmaßnahme dauert höchstens zwei Jahre. Im ersten und eventuell zweiten Jahr werden die soziale Eingliederung, die Entwicklung der Arbeitshaltung und Arbeitsleistung gefördert sowie der Umgang mit Arbeitsmitteln, Werkstoffen und Werkzeugen vermittelt. Im Anschluss an die 24-monatige Berufsbildungsmaßnahme kann eine (Wieder-) Eingliederung angestrebt werden:
- in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- in eine weiterführende Maßnahme
- oder in den Arbeitsbereich einer unserer Werkstätten