Alle Eltern und Sorgeberechtigten, die sich über die Entwicklung ihres Kindes während der ersten Lebensjahre Sorgen machen und Unterstützung und Hilfe brauchen, können sich an uns wenden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über Frühförderleistungen. Im Anschluss an eine umfangreiche Eingangsdiagnostik stellen wir den Eltern oder Sorgeberechtigten einen Förder- und Behandlungsplan vor, der nach Genehmigung durch den Kostenträger und der Zustimmung der Eltern umgesetzt werden kann.
