Wir helfen weiter

 
Alle Eltern und Sorgeberechtigten, die sich über die Entwicklung ihres Kindes während der ersten Lebensjahre Sorgen machen und Unterstützung und Hilfe brauchen, können sich an uns wenden. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung über Frühförderleistungen. Im Anschluss an eine umfangreiche Eingangsdiagnostik stellen wir den Eltern oder Sorgeberechtigten einen Förder- und Behandlungsplan vor, der nach Genehmigung durch den Kostenträger und der Zustimmung der Eltern umgesetzt werden kann.

 

Wer trägt die Kosten?

 

Das Sozialgesetzbuch betrachtet Frühförderung heutzutage als eine Maßnahme der Vorsorge und Minimierung möglicher Folgekosten. Die Förderung in der IFF ist für die Eltern und Sorgeberechtigten  daher kostenlos. Neuerdings wird  Frühförderung als eine Komplexleistung anerkannt. Das bedeutet, dass die interdisziplinären Leistungen zusammen von Kommune und  Krankenkasse finanziert werden.

 
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