Unsere Werkstätten stehen allen Menschen offen, die wegen einer
Behinderung nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden
können. Sie brauchen eine besondere Förderung, Betreuung oder Pflege.
Diese erhalten sie bei uns. Ganz gleich, um welche Behinderung es sich
handelt, welche Ursache sie hat und wie schwer sie ausgeprägt ist, haben
sie einen Anspruch, in einer unserer hpz-Werkstätten oder in einer
unserer impuls-Werkstätten (speziell für Menschen mit psychischen Erkrankungen) aufgenommen zu werden.
Teilhabe durch Arbeit
Formal werden die Aufgaben des hpz als anerkannte Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen nach § 136 des SGB IX von der Bundesagentur
für Arbeit festgelegt und beschrieben: Der Text im Sozialgesetzbuch
behandelt das Recht von Menschen mit Behinderungen oder psychischen
Erkrankungen auf Teilhabe am Arbeitsleben, ihr Recht auf berufliche
Rehabilitation und zur Aufnahme in unsere Gesellschaft.
Mit der Wirtschaft auf Augenhöhe
Unsere hpz-Werkstätten sorgen für eine angemessene Beschäftigung und berufliche Bildung. Sie fördern die Persönlichkeit von Menschen mit Behinderungen und entwickeln sie weiter. Dabei soll sowohl die individuelle Leistungsfähigkeit verbessert, als auch wirtschaftliche Arbeitsergebnisse erzielt werden. Dazu können unsere Werkstätten auf die bewährte Partnerschaft mit Industrie, Handwerk, Handel und Verwaltung setzen.
Die hpz-Werkstätten sind als gemeinnütziges soziales Dienstleistungsunternehmen anerkannt. Auftraggeber/innen können deshalb gemäß § 140 SGB IX beim Mehrwertsteuersatz und der Ausgleichsabgabe sparen.
Hier können Sie sich alle finanziellen Vorteile bei der Zusammenarbeit mit dem hpz anschauen oder auch downloaden:
>>> pdf_Finanzielle_Vorteile